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title: "Prüfschema: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr-315b-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Tatbestandsmäßigkeit

### 1. Objektiver Tatbestand

#### a) Handlungsteil

Zur Verwirklichung des Handlungsteils muss der Täter einen <b>verkehrsfremden Eingriff</b> nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html" title="&sect; 315b StGB: Gef&auml;hrliche Eingriffe in den Stra&szlig;enverkehr">§ 315b Abs. 1 StGB</a> vornehmen, der die Sicherheit des Straßenverkehrs (abstrakt) beeinträchtigt.
<vertiefung><a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html" title="&sect; 315b StGB: Gef&auml;hrliche Eingriffe in den Stra&szlig;enverkehr">§ 315b StGB</a> erfasst im Gegensatz zu <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" title="&sect; 315c StGB: Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs">§ 315c StGB</a> grundsätzlich keine Vorgänge des fließenden oder ruhenden Verkehrs, sondern nur verkehrsfremde Einwirkungen (sog. <b>Außeneingriffe</b>). Ausnahmsweise wird die Sperrwirkung des grundsätzlich abschließenden <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" title="&sect; 315c StGB: Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs">§ 315c Abs. 1 StGB</a> bei verkehrsinternen Verhaltensweisen jedoch durchbrochen. Dafür muss der Verkehrsteilnehmer den Verkehrsvorgang zu einem <b>verkehrsfeindlichen Inneneingriff</b> pervertieren.</vertiefung>

#### b) Gefährdungsteil

Zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands muss zur Handlung des Täters zusätzlich der Eintritt einer konkreten Gefahr für
<br>- Leib oder Leben eines anderen Menschen oder
<br>- fremde Sachen von bedeutendem Wert treten.

#### c) Zurechnungszusammenhang zwischen a und b

### 2. Subjektiver Tatbestand

<klausurhinweis>Sofern der Vorsatz hinsichtlich 1.a-c abgelehnt wird, kann pragmatisch direkt die Prüfung der Fahrlässigkeitsfragen angeschlossen werden.</klausurhinweis>

#### a) Abs. 1: Vorsatz bezüglich 1.a–c

<klausurhinweis>Bei Eingriffen innerhalb des fließenden Verkehrs ist nach der Rspr. des BGH (BGH <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%202003,%201613" title="BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02: Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs; gef&auml;hrlicher Eingriff in den St...">NJW 2003, 1613</a> RdNr. 18) ein Gefährdungsvorsatz nicht ausreichend, es muss vielmehr ein <b>zumindest bedingter Schädigungsvorsatz</b> hinzutreten.</klausurhinweis>

#### b) Abs. 4: Vorsatz bezüglich 1.a und Fahrlässigkeit bezüglich 1.b, c

#### c) Abs. 5: Fahrlässigkeit bezüglich 1.a–c

## II. Rechtswidrigkeit

## III. Schuld

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr-315b-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
