Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)?
I.
Tatbestandsmäßigkeit
1.
Objektiver Tatbestand
a)
Handlungsteil
Zur Verwirklichung des Handlungsteils muss der Täter einen verkehrsfremden Eingriff nach § 315b Abs. 1 StGB vornehmen, der die Sicherheit des Straßenverkehrs (abstrakt) beeinträchtigt.
b)
Gefährdungsteil
Zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands muss zur Handlung des Täters zusätzlich der Eintritt einer konkreten Gefahr für
- Leib oder Leben eines anderen Menschen oder
- fremde Sachen von bedeutendem Wert treten.
c)
Zurechnungszusammenhang zwischen a und b
2.
Subjektiver Tatbestand
a)
Abs. 1: Vorsatz bezüglich 1.a–c
b)
Abs. 4: Vorsatz bezüglich 1.a und Fahrlässigkeit bezüglich 1.b, c
c)
Abs. 5: Fahrlässigkeit bezüglich 1.a–c
II.
Rechtswidrigkeit
III.
Schuld
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