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title: "Prüfschema: Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/gefaehrdung-des-strassenverkehrs-315c-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Tatbestandsmäßigkeit

### 1. Objektiver Tatbestand

#### a) Handlungsteil

Für die Verwirklichung des Handlungsteils muss der Täter ein <b>Fahrzeug</b> im <b>öffentlichen Straßenverkehr</b> führen und dabei entweder fahruntüchtig im Sinne des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" title="&sect; 315c StGB: Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs">§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB</a> sein oder <b>grob verkehrswidrig</b> eine der sieben Todsünden gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" title="&sect; 315c StGB: Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs">§ 315c Abs. 1 Nr. 2a-g StGB</a> begehen.

#### b) Gefährdungsteil

Zur Vollendung des objektiven Tatbestands muss neben der Tathandlung zusätzlich eine konkrete Gefahr eintreten – und zwar für<br>- Leib oder Leben eines anderen Menschen oder<br>- fremde Sachen von bedeutendem Wert.

#### c) Zurechnungszusammenhang zwischen a und b

### 2. Subjektive Tatseite

<klausurhinweis>Wird der Vorsatz hinsichtlich 1.a-c verneint, kann pragmatisch unmittelbar die Prüfung der Fahrlässigkeitsfragen anschließen.</klausurhinweis>

#### a) Abs. 1: Vorsatz bezüglich 1.a–c

#### b) Abs. 3 Nr. 1: Vorsatz bezüglich 1.a und Fahrlässigkeit bezüglich 1.b, c

#### c) Abs. 3 Nr. 2: Fahrlässigkeit bezüglich 1.a–c

#### d) ggf. Rücksichtslosigkeit (in den Fällen der Nr. 2a–g)

## II. Rechtswidrigkeit

## III. Schuld

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/gefaehrdung-des-strassenverkehrs-315c-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
