Prüfschema · Strafrecht

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Handlungsteil
  4. b)
    Gefährdungsteil
    Zur Vollendung des objektiven Tatbestands muss neben der Tathandlung zusätzlich eine konkrete Gefahr eintreten – und zwar für
    - Leib oder Leben eines anderen Menschen oder
    - fremde Sachen von bedeutendem Wert.
  5. c)
    Zurechnungszusammenhang zwischen a und b
  6. 2.
    Subjektive Tatseite
  7. a)
    Abs. 1: Vorsatz bezüglich 1.a–c
  8. b)
    Abs. 3 Nr. 1: Vorsatz bezüglich 1.a und Fahrlässigkeit bezüglich 1.b, c
  9. c)
    Abs. 3 Nr. 2: Fahrlässigkeit bezüglich 1.a–c
  10. d)
    ggf. Rücksichtslosigkeit (in den Fällen der Nr. 2a–g)
  11. II.
    Rechtswidrigkeit
  12. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.