Prüfschema · Öffentliches Recht

Freizügigkeit (Art. 21 AEUV)

Art. 21 AEUV
Wie prüfst Du das allgemeinen Freizügigkeitsrecht (Art. 21 AEUV)?
  1. I.
    Anwendbarkeit
  2. 1.
    Vorrang anwendbaren Primärrechts (v.a. Grundfreiheiten)
    Innerhalb des Anwendungsbereichs der Grundfreiheiten gilt die Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV als subsidiär; spezieller sind die Grundfreiheiten. Praktische Bedeutung erlangt die allgemeine Freizügigkeit deshalb vor allem für Personen ohne Erwerbstätigkeit.
  3. 2.
    Vorrang anwendbaren Sekundärrechts (z.B. Freizügigkeitsrichtlinie)
  4. II.
    Anwendungsbereich
  5. 1.
    Sachlicher Anwendungsbereich: Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten
  6. 2.
    Persönlicher Anwendungsbereich: Unionsbürger
  7. 3.
    Grenzüberschreitender Sachverhalt
  8. III.
    Diskriminierung oder Beschränkung
  9. IV.
    Rechtfertigung
  10. 1.
    Einschränkungsmöglichkeit durch Primär- und Sekundärrecht (Schranke)
  11. 2.
    Einschränkungen der Mitgliedstaaten bei der Konkretisierung (Schranken-Schranken)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.