Prüfschema · Öffentliches Recht

Fortsetzungsfeststellungsklage (Anfechtungskonstellation) - Begründetheit (§ 113 Abs. 1 S. 4 i.V.m. S. 1 VwGO)

An welche Prüfungspunkte musst Du denken, wenn Du die Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage als „verlängerte“ Anfechtungsklage prüfst (§ 113 Abs. 1 S. 4 i.V.m. S. 1 VwGO)?
  1. I.
    Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts
    Vorab müsste der ursprünglich wirksame Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sein.
  2. II.
    Rechtsverletzung des Klägers
    In Verlängerung der Anfechtungsklage muss der ursprünglich wirksame Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt haben (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO).

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.