Prüfschema · Zivilrecht

Feststellungsklage

§ 256 ZPO
Wie prüfen Sie die Zulässigkeit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO)?
  1. I.
    Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253 ZPO
    Klausurentipp
    Dieses Prüfungsschema ist nicht zwingend, aber eines der gängigsten. Z.B. ob das Rechtsschutzbedürfnis - wie von uns vorgeschlagen - erst am Ende oder schon vor den streitgegenstandsbezogenen Voraussetzungen geprüft wird, ist in der Klausur nicht entscheidend.
  2. II.
    Gerichtsbezogene Sachurteilsvoraussetzungen
  3. 1.
    Sachliche Zuständigkeit
  4. 2.
    Örtliche Zuständigkeit, §§ 12 ff. ZPO
  5. III.
    Parteibezogene Sachurteilsvoraussetzungen
  6. 1.
    Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit
  7. 2.
    Prozessführungsbefugnis
  8. IV.
    Besonderes Feststellungsinteresse
  9. V.
    Keine entgegenstehende Rechtskraft (§ 322 ZPO) und keine anderweitige Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr. 1 ZPO)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.