Prüfschema · Strafrecht

Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)

§ 156 StGB
Wie prüfen Sie die falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Tätereigenschaft: Jedermann
  4. b)
    Tatsituation: vor zuständiger Behörde
  5. c)
    Tathandlung: Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (Alt. 1) oder falsche Aussage unter Berufung auf eine Versicherung an Eides statt (Alt. 2)
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  7. II.
    Rechtswidrigkeit
  8. III.
    Schuld
  9. IV.
    Tätige Reue, § 158 StGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.