Prüfschema · Strafrecht

Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB)

§ 153 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Tathandlung: falsche Aussage
  4. b)
    Tätereigenschaft: Zeuge oder Sachverständiger
  5. c)
    Tatsituation: vor Gericht oder einer anderen Stelle
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  7. II.
    Rechtswidrigkeit
  8. III.
    Schuld
  9. IV.
    Strafmilderungsgründe: §§ 157, 158 StGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.