Prüfschema · Strafrecht

Falschaussage (§ 160 StGB)

§ 160 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Taterfolg: Erfüllung des objektiven Tatbestandes von §§ 153, 154 oder 156 durch Beweisperson
  4. b)
    Tathandlung: den anderen dazu verleiten
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (auch Tatherrschaftswille)
  6. II.
    Rechtswidrigkeit
  7. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.