---
title: "Prüfschema: Fahrlässigkeitsdelikte"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/fahrlaessigkeitsdelikte"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
---

# Fahrlässigkeitsdelikte

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Tatbestandsmäßigkeit

### 1. Erfolgseintritt und Tathandlung

### 2. Kausalität

Die Bestimmung der Kausalität folgt nach Rspr. und hL überwiegend der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Hiernach ist eine Handlung <b>kausal</b>, <d>wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.</d>

### 3. Fahrlässigkeit

#### a) Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

Zentrales Erfordernis der Verwirklichung eines Fahrlässigkeitsdelikts ist nach Rspr. und hL, dass der Täter eine <b>objektive Sorgfaltspflicht verletzt</b>. <d>Wann eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, ergibt sich allerdings nicht aus der verletzten Strafnorm selbst, sondern muss aus externen Quellen bestimmt werden.</d> Heranzuziehen sind insoweit sog. Sondernormen, die Standards und Gepflogenheiten bestimmter Verkehrskreise sowie der allgemeine Sorgfaltsmaßstab eines Durchschnittsbürgers.

#### b) Objektive Vorhersehbarkeit

Eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit setzt nach hM. voraus, dass die Tatbestandsverwirklichung <b>objektiv vorhersehbar</b> war. <d>Danach müssen der Erfolgseintritt sowie Kausalverlauf für einen Durchschnittsmenschen des jeweiligen Verkehrskreises absehbar gewesen sein.</d> Vorzunehmen ist hierfür eine konkrete Wahrscheinlichkeitsbeurteilung; die bloß theoretische Möglichkeit einer Entwicklung genügt nicht.

### 4. Objektive Zurechenbarkeit

Wie bei Vorsatzdelikten verlangt auch das Fahrlässigkeitsdelikt, dass dem Täter der Taterfolg objektiv zurechenbar ist. Praktisch im Vordergrund stehen dabei die Fallgruppen des Pflichtwidrigkeits- und des Schutzzweckzusammenhangs.

## II. Rechtswidrigkeit

## III. Schuld

### 1. Allgemeine Entschuldigungsgründe

### 2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit

Auf Schuldebene prüfen Rspr. und hL neben den allgemeinen Entschuldigungsgründen auch die <b>subjektive Sorgfaltspflichtverletzung und subjektive Vorhersehbarkeit</b> des Erfolgseintritts. <d>Danach sind individuell geringere Fähigkeiten oder Kenntnisse bzw. die individuell verringerte Möglichkeit der Erfolgsvoraussicht zu berücksichtigen.</d> In Betracht kommen hier etwa intellektuelle oder körperliche Mängel, fehlendes Erfahrungswissen oder Reaktionsvermögen sowie Affekt- und Erregungszustände.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/fahrlaessigkeitsdelikte
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
