Prüfschema · Öffentliches Recht

EU-Grundfreiheiten

vor Art. 28 AEUV

Wie prüfst du EU-Grundfreiheiten?

  1. I.
    Anwendbarkeit
  2. 1.
    Kein vorrangiges Primärrecht
  3. 2.
    Kein vorrangiges, harmonisierendes Sekundärrecht, Art. 114 AEUV
  4. II.
    Schutzbereich
  5. 1.
    Sachlicher Schutzbereich
  6. 2.
    Persönlicher Schutzbereich: Unionsbürger & EU-Unternehmen
  7. 3.
    Grenzüberschreitender Bezug
  8. 4.
    Keine Bereichsausnahme
  9. III.
    Beschränkung
  10. IV.
    Rechtfertigung
  11. 1.
    Geschriebene Rechtfertigungsgründe
  12. 2.
    Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
  13. 3.
    Unionsrechtskonforme Konkretisierung, insbesondere Verhältnismäßigkeit

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.