Prüfschema · Zivilrecht

Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)

§§ 929 ff. BGB
Prüfungsschema des Erwerbs vom Berechtigten (§§ 929 ff. BGB):
  1. I.
    Dingliche Einigung
  2. II.
    Übergabe oder Übergabesurrogat (§§ 929 S. 2, 930, 931 BGB)
  3. III.
    Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe / des Übergabesurrogats
  4. IV.
    Berechtigung des Verfügenden
  5. 1.
    Eigentum oder Befugnis Dritter (§ 185 Abs. 1 BGB)
  6. 2.
    Keine Verfügungsverbote

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