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title: "Prüfschema: Ersterwerb des Anwartschaftsrechts"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/ersterwerb-des-anwartschaftsrechts"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Ersterwerb des Anwartschaftsrechts

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Aufschiebend bedingte Einigung

### 1. Zwei korrespondierende Willenserklärungen (Antrag und Annahme)

### 2. Antrag erfolgt unter der <b>aufschiebenden Bedingung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/158.html" title="&sect; 158 BGB: Aufschiebende und aufl&ouml;sende Bedingung">§ 158 Abs. 1 BGB</a>) der vollständigen Kaufpreiszahlung</b>

<vertiefung>Auch im Rahmen anderer bedingter Verfügungsgeschäfte kann ein Anwartschaftsrecht entstehen. Maßgeblich ist, dass der Erwerber des Anwartschaftsrechts beim mehraktigen Erwerbsgeschäft <b>einseitig den Bedingungseintritt herbeiführen und der Veräußerer dies nicht einseitig verhindern kann</b>.</vertiefung>

## II. Übergabe

<vertiefung>Hinsichtlich der Übergabe ist beim Erwerb des Anwartschaftsrechts zu berücksichtigen, dass dem Veräußerer aus der Sicherungsabrede des Eigentumsvorbehalts ein bedingter Herausgabeanspruch gegen den Erwerber zusteht; er bleibt daher mittelbarer Besitzer der veräußerten Sache</b>.</vertiefung>

## III. Einigsein bei Übergabe

## IV. Verfügungsbefugnis oder <b>gutgläubiger Erwerb</b>

Beim Anwartschaftsrecht handelt es sich um ein wesensgleiches Minus zum Eigentum. Daher ist nach ganz h.M. auch ein <b>gutgläubiger Ersterwerb</b> des Anwartschaftsrechts möglich.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/ersterwerb-des-anwartschaftsrechts
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
