Prüfschema · Zivilrecht

Ersatz nützlicher Verwendungen (§ 996 BGB)

§ 996 BGB
Wie prüfst Du einen Anspruch eines gutgläubigen Besitzers auf Ersatz der von ihm getätigten nützlichen Verwendungen (§ 996 BGB)?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verwendung
    Vom Bestehen einer Vindikationslage ist auszugehen, wenn dem Eigentümer ein Vindikationsanspruch zusteht (§ 985 BGB).
    Klausurentipp
    Eingangs der Prüfung empfiehlt es sich, zunächst klarzustellen, für welche Aufwendungen der Besitzer Ersatz verlangt – ohne bereits zu bewerten, ob nützliche Verwendungen vorliegen – und zu untersuchen, ob diese Aufwendungen überhaupt im Rahmen eines EBVs erbracht wurden. Verneinst Du dies, erübrigt sich die Frage nach der Nützlichkeit der Verwendungen. Klausurtaktisch kann im Einzelfall jedoch auch eine andere Prüfungsreihenfolge angezeigt sein.
  2. II.
    Vornahme einer nützlichen Verwendung

    Ratsam ist es, zunächst das Vorliegen einer Verwendung festzustellen und im Anschluss zu prüfen, ob diese auch nützlich war.

  3. III.
    Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme der Verwendung
    Im Verwendungszeitpunkt darf der Besitzer weder bösgläubig noch verklagt sein.
    Klausurentipp
    Üblicherweise prüfst Du die Redlichkeit des Besitzers im Zeitpunkt der Verwendungen, nachdem Du nützliche Verwendungen im Rahmen eines EBV festgestellt hast. Je nach Klausurkonstellation kann jedoch auch eine andere Prüfungsreihenfolge sinnvoll und vertretbar sein.
  4. IV.
    Werterhöhung der Sache durch die Verwendung zum Zeitpunkt der Wiedererlangung
    Im Ergebnis trägt der Besitzer hierdurch das Risiko fehlgeschlagener Verwendungen. Objektiv zu bemessen ist die Werterhöhung nach h.M.
    Klausurentipp
    Die Prüfung der Werterhöhung erfolgt üblicherweise als letzter Schritt; eine abweichende Reihenfolge ist allerdings nicht zwingend falsch.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.