Prüfschema · Zivilrecht

Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 994 BGB)

§ 994 Abs. 1 S. 1 BGB
Wie prüfst Du einen Anspruch auf Ersatz von notwendigen Verwendungen (§ 994 Abs. 1 S. 1 BGB)?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verwendung
    Eine Vindikationslage ist gegeben, sobald dem Eigentümer ein Vindikationsanspruch zusteht (§ 985 BGB).
  2. II.
    Vornahme einer notwendigen Verwendung
    Empfehlenswert ist es, hier zunächst das Vorliegen einer Verwendung zu prüfen und sodann auf deren Notwendigkeit einzugehen.
  3. III.
    Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme der Verwendung
    Im Verwendungszeitpunkt darf der Besitzer weder bösgläubig noch verklagt sein.
  4. IV.
    Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten, § 994 Abs. 1 S. 2 BGB
    Da dem Besitzer der Vorteil aus einer Sache zukommt, hat er für die Zeit, in der ihm die Nutzungen verbleiben, auch die korrespondierenden Nachteile zu tragen

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.