Prüfschema · Strafrecht

Erpressung (§ 253 StGB)

Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Erpressung (§ 253 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Nötigungshandlung (Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel)
  4. b)
    Nötigungserfolg (Duldung, Handlung, Unterlassung)
  5. c)
    Vermögensverfügung (umstritten)
  6. d)
    Vermögensnachteil
  7. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  8. a)
    Vorsatz bzgl. 1.a.-d.
  9. b)
    Bereicherungsabsicht
  10. c)
    Stoffgleichheit
  11. d)
    Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Vermögensverschiebung und entsprechender Vorsatz
  12. II.
    Rechtswidrigkeit
  13. 1.
    Allgemeine Rechtfertigungsgründe
  14. 2.
    Verwerflichkeit der Nötigung nach § 253 Abs. 2 StGB
  15. III.
    Schuld
  16. IV.
    Strafzumessungsregel nach § 253 Abs. 4 StGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.