Prüfschema · Öffentliches Recht

Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ist für jede verwaltungsrechtliche Klausur und jede Verwaltungsstreitsache elementar. Wie prüfen Sie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs?

  1. I.
    Existieren aufdrängende Sonderzuweisungen?
  2. II.
    Liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor? (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
  3. III.
    Ist die Streitigkeit „nichtverfassungsrechtlicher Art“? (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
  4. IV.
    Existieren abdrängende Sonderzuweisungen?

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.