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title: "Prüfschema: Ermächtigungsgrundlage"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/ermaechtigungsgrundlage"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Ermächtigungsgrundlage

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Ermächtigungsgrundlage

<fallback>Bereits an dieser Stelle ist die konkrete Ermächtigungsgrundlage herauszuarbeiten, denn ihre Wahl <b>beeinflusst die nachfolgende Prüfung wesentlich</b>. Zumindest in gedanklicher Hinsicht sollte geprüft werden, ob ein <b>Spezialgesetz</b> eine Regelung bereithält, die die handelnde Behörde zu der konkreten Maßnahme ermächtigt (etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/VersG/15.html" title="&sect; 15 VersG">§ 15 Abs. 3 VersG</a>). Lässt sich dies verneinen, schließt sich die Frage an, ob eine <b>Standardmaßnahme</b> (z.B. die §§ 15 ff. OBG Thür, Art. 12 ff. BayPAG) einschlägig ist. Erst wenn auch dies zu verneinen ist, kann — vorbehaltlich weiterer Restriktionen — auf die Generalklausel (z.B. § 5 Abs. 1 OBG Thür, Art. 11 Abs. 1 S. 1 BayPAG) zurückgegriffen werden.</fallback>

## II. Formelle Rechtmäßigkeit

### 1. Zuständigkeit

<fallback>Möglich ist, dass die Ermächtigungsgrundlage die Zuständigkeit für eine Maßnahme abweichend regelt. Nach Art. 24 Abs. 2 S. 1 BayVersG ist beispielsweise die Kreisverwaltungsbehörde im Sinne des BayVersG zuständig, wohingegen das BayPAG im Grundsatz die Polizei im Sinne des § 1 Abs. 1 BayPAG zur Maßnahme befugt.</fallback>

### 2. Verfahren

<fallback>Vereinzelt sehen Ermächtigungsgrundlagen ein besonderes Verfahren vor. So setzt etwa eine Wohnungsdurchsuchung gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 OBG Thür oder Art. 24 Abs. 1 BayPAG — abgesehen von Gefahr im Verzug — eine <b>richterliche Anordnung</b> voraus.</fallback>

### 3. Form

<fallback>Modifikationen sind ebenso bei den Formanforderungen denkbar. So bedarf die in Hamburg besonders geregelte Meldeauflage gemäß § 11a S. 1 SOG HH nach § 11a S. 2 SOG HH der <b>Schriftform</b>.</fallback>

## III. Materielle Rechtmäßigkeit

### 1. Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

<fallback>Eine wesentliche Modifikation der Tatbestandsvoraussetzungen ergibt sich durch die Ermächtigungsgrundlage. Während Generalklauseln eine <b>konkrete Gefahr für irgendein polizeiliches Schutzgut</b> ausreichen lassen, fordern Standard- und Spezialermächtigungen häufig qualifizierte Gefahrenlagen.</fallback>

### 2. Verantwortlichkeit des Adressaten

<fallback>Im Ausgangspunkt bestimmt sich die Verantwortlichkeit nach den allgemeinen Vorschriften (etwa Art. 7, 8, 10 BayPAG, §§ 10, 11, 13 OBG Thür). Allerdings können einzelne Standard- oder Spezialermächtigungen die allgemeine Regelung zur polizeirechtlichen Verantwortlichkeit <b>verdrängen</b>.</fallback>

### 3. Rechtsfolge: Grenzen der Befugnis

<fallback>Sind die Tatbestandsvoraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage erfüllt, ist die Polizei <b>nur</b> zu solchen Maßnahmen berechtigt, zu denen die Ermächtigungsgrundlage sie auch <b>befugt</b>. Maßnahmen, für welche die einschlägige Ermächtigungsgrundlage keine Befugnis vorsieht, sind ihr untersagt. Ebenso hat die Polizei inhaltliche Beschränkungen der Befugnisausübung — etwa zeitliche Vorgaben — zu beachten. Werden diese missachtet, sind die <b>Grenzen der Befugnis</b>, welche die Ermächtigungsgrundlage gewährt, überschritten. Folge dessen ist die Rechtswidrigkeit der ergriffenen Maßnahme.</fallback>

### 4. Rechtsfolge: Ermessen

<fallback>Den maßgeblichen Maßstab für die <b>Ermessensüberschreitung</b> bildet der <b>Grundsatz der Verhältnismäßigkeit</b>. Mit <b>unterschiedlicher Intensität</b> greifen die einzelnen Spezial- und Standardermächtigungen in <b>verschiedene Grundrechte</b> ein. So tangiert etwa ein langfristiges Aufenthaltsverbot <b><a href="https://dejure.org/gesetze/GG/11.html" title="Art. 11 GG">Art. 11 Abs. 1 GG</a></b>, während eine Platzverweisung lediglich <b><a href="https://dejure.org/gesetze/GG/2.html" title="Art. 2 GG">Art. 2 Abs. 1 GG</a></b> berührt. Nach der <b>je-desto-Formel</b> ist daher zu prüfen, ob <b>gerade die getroffene Maßnahme</b> angemessen erscheint oder ob für eine effektive Gefahrenabwehr eine <b>mildere Maßnahme</b> nicht ausgereicht hätte.</fallback>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/ermaechtigungsgrundlage
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
