Ermächtigungsgrundlage
Wie prüfst Du die Begründetheit einer Klage gegen eine polizeiliche Maßnahme im Polizeirecht?
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I.
Ermächtigungsgrundlage
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II.
Formelle Rechtmäßigkeit
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1.
ZuständigkeitMöglich ist, dass die Ermächtigungsgrundlage die Zuständigkeit für eine Maßnahme abweichend regelt. Nach Art. 24 Abs. 2 S. 1 BayVersG ist beispielsweise die Kreisverwaltungsbehörde im Sinne des BayVersG zuständig, wohingegen das BayPAG im Grundsatz die Polizei im Sinne des
§ 1 Abs. 1 BayPAGzur Maßnahme befugt. -
2.
Verfahren
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3.
Form
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III.
Materielle Rechtmäßigkeit
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1.
Vorliegen der TatbestandsvoraussetzungenEine wesentliche Modifikation der Tatbestandsvoraussetzungen ergibt sich durch die Ermächtigungsgrundlage. Während Generalklauseln eine konkrete Gefahr für irgendein polizeiliches Schutzgut ausreichen lassen, fordern Standard- und Spezialermächtigungen häufig qualifizierte Gefahrenlagen.
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2.
Verantwortlichkeit des Adressaten
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3.
Rechtsfolge: Grenzen der BefugnisSind die Tatbestandsvoraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage erfüllt, ist die Polizei nur zu solchen Maßnahmen berechtigt, zu denen die Ermächtigungsgrundlage sie auch befugt. Maßnahmen, für welche die einschlägige Ermächtigungsgrundlage keine Befugnis vorsieht, sind ihr untersagt. Ebenso hat die Polizei inhaltliche Beschränkungen der Befugnisausübung — etwa zeitliche Vorgaben — zu beachten. Werden diese missachtet, sind die Grenzen der Befugnis, welche die Ermächtigungsgrundlage gewährt, überschritten. Folge dessen ist die Rechtswidrigkeit der ergriffenen Maßnahme.
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4.
Rechtsfolge: Ermessen