Erlaubnistatbestandsirrtum
-
I.
Strafbarkeit wegen (versuchten) Vorsatzdeliktes (z.B. § 223 Abs. 1 StGB)
-
1.
Tatbestand (+)
-
2.
Rechtswidrigkeit (+)
-
3.
Erlaubnistatbestandsirrtum
-
a)
Voraussetzungen: hypothetische Rechtfertigungsprüfung
-
b)
Rechtsfolge: Darstellung der verschiedenen TheorienHier sind
(1) die strenge Schuldtheorie (§ 17 StGB),
(2) die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB unmittelbar),
(3) die (vorsatzunrechtverneinende) eingeschränkte Schuldtheorie (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB analog) und
(4) die rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB analog) darzustellen, jeweils mit Subsumtion unter den Sachverhalt.
Weichen die Theorien im Ergebnis voneinander ab, ist ein Streitentscheid zu führen. -
II.
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung (z.B. § 229 StGB)
-
1.
Bestehen eines Fahrlässigkeittatbestands und Erfolgseintritt
-
2.
Beruhen des Erlaubnistatbestandsirrtums auf Fahrlässigkeit