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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe: Zulässigkeit - Überblick über allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-zulaessigkeit-ueberblick-ueber-allgemeine-sachurteilsvoraussetzungen"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe: Zulässigkeit - Überblick über allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit der Klage

<klausurhinweis>Bedenke den Urteilstil: Das Ergebnis — also die (Un-)Zulässigkeit der Klage — ist unmittelbar voranzustellen und sodann zu begründen.</klausurhinweis>

### 1. Ordnungsgemäße Klageerhebung (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/253.html" title="&sect; 253 ZPO: Klageschrift">§§ 253 Abs. 1</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/78.html" title="&sect; 78 ZPO: Anwaltsprozess">78 ZPO</a>)

<vertiefung>Praktisch relevant sind hier insbesondere:
<br>(1) bestimmter Antrag,
<br>(2) Klagegrund,
<br>(3) im Anwaltsprozess die Klageerhebung durch einen Anwalt (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/78.html" title="&sect; 78 ZPO: Anwaltsprozess">§ 78 ZPO</a>),
<br>(4) Klageerweiterung und -änderung im Laufe des Verfahrens.</vertiefung>

### 2. Gerichtsbezogene Sachurteilsvoraussetzung

<vertiefung>Zu den gerichtsbezogenen Sachurteilsvoraussetzungen zählen:
<br>(1) deutsche Gerichtsbarkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/GVG/18.html" title="&sect; 18 GVG">§§ 18-20 GVG</a>) sowie Zulässigkeit des Rechtswegs (<a href="https://dejure.org/gesetze/GVG/13.html" title="&sect; 13 GVG">§ 13 GVG</a>),
<br>(2) sachliche Zuständigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/GVG/23.html" title="&sect; 23 GVG">§§ 23</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/GVG/71.html" title="&sect; 71 GVG">71 GVG</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/38.html" title="&sect; 38 ZPO: Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung">§§ 38-40 ZPO</a>),
<br>(3) örtliche Zuständigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/12.html" title="&sect; 12 ZPO: Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff">§§ 12ff. ZPO</a>).
</vertiefung><klausurhinweis>Während die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen nur bei entsprechenden Anhaltspunkten zu thematisieren sind, sollten sachliche und örtliche Zuständigkeit selbst in „unproblematischen“ Fällen stets zumindest knapp festgestellt werden.</klausurhinweis><formulierungsbeispiel>„Zulässig ist die Klage; insbesondere ist das angerufene Gericht örtlich und sachlich nach §§ x, y zuständig.“</formulierungsbeispiel>

### 3. Parteibezogene Sachurteilsvoraussetzung

#### a) Parteifähigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/50.html" title="&sect; 50 ZPO: Parteif&auml;higkeit">§ 50 ZPO</a>)

<massstab>Unter <b>Parteifähigkeit</b> versteht man <d>ist die Fähigkeit, Partei in einem Rechtsstreit zu sein. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/50.html" title="&sect; 50 ZPO: Parteif&auml;higkeit">§ 50 ZPO</a>), d.h. dass die Parteifähigkeit im Wesentlichen der Rechtsfähigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht</d>. <b>Rechtsfähigkeit</b> wiederum ist <d>die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt für natürliche Personen mit der Vollendung der Geburt (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html" title="&sect; 1 BGB: Beginn der Rechtsf&auml;higkeit">§ 1 BGB</a>). Die Rechtsfähigkeit juristischer Personen ergibt sich aus der Anerkennung der Rechtsordnung (z.B. <a href="https://dejure.org/gesetze/GmbHG/13.html" title="&sect; 13 GmbHG: Juristische Person; Handelsgesellschaft">§ 13 GmbHG</a>).</d></massstab>

#### b) Prozessfähigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/51.html" title="&sect; 51 ZPO: Prozessf&auml;higkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessf&uuml;hrung">§§ 51</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/52.html" title="&sect; 52 ZPO: Umfang der Prozessf&auml;higkeit">52 ZPO</a>)

<massstab>Unter <d>Prozessfähigkeit</d> versteht man die <b>Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen (vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/104.html" title="&sect; 104 BGB: Gesch&auml;ftsunf&auml;higkeit">§§ 104-113 BGB</a>).</b></massstab><vertiefung>Fehlt es daran, ist ein gesetzlicher Vertreter erforderlich (etwa für OHG, KG, GbR oder beschränkt geschäftsfähige Personen).</vertiefung>

#### c) Prozessführungsbefugnis (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/51.html" title="&sect; 51 ZPO: Prozessf&auml;higkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessf&uuml;hrung">§ 51 Abs. 1 ZPO</a>)

<massstab>Im materiellen Recht entspricht die <b>Prozesssführungsbefugnis</b> der <d>Verfügungsbefugnis</d>. Prozessführungsbefugnis ist dementsprechend die <b>Befugnis, in eigenem Namen einen Rechtsstreit um ein behauptetes bzw. in einem Prozess streitiges Recht zu führen</b>.</massstab><klausurhinweis>Anzusprechen ist sie vor allem dann, wenn die Klägerin ein <b>fremdes Recht geltend macht.</b></klausurhinweis>

### 4. Streitgegenstandsbezogene Sachurteilsvoraussetzung

#### a) Keine anderweitige Rechtshängigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/261.html" title="&sect; 261 ZPO: Rechtsh&auml;ngigkeit">§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO</a>)

#### b) Keine entgegenstehende Rechtskraft (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/322.html" title="&sect; 322 ZPO: Materielle Rechtskraft">§ 322 ZPO</a>)

### 5. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

<vertiefung>Im Fall einer <b>Leistungsklagen</b> ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis bereits regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs.</vertiefung>

## II. Objektive Klagehäufung

<klausurhinweis>Im Grundsatz bildet die Klagehäufung keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage — eine Ausnahme besteht, wenn sich die sachliche Zuständigkeit erst aus den kumulativen Anträgen ergibt. Sie sollte daher erst nach der Zulässigkeitsprüfung und vor der Begründetheit angesprochen werden.</klausurhinweis><formulierungsbeispiel>Dem Kläger steht es frei, mehrere Anträge in einer Klage zu verbinden. Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/260.html" title="&sect; 260 ZPO: Anspruchsh&auml;ufung">§ 260 ZPO</a> ist dies zulässig, sofern bei Identität der Parteien das Prozessgericht für sämtliche Ansprüche zuständig, dieselbe Prozessart eröffnet ist und kein Verbindungsverbot eingreift. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.</formulierungsbeispiel>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-zulaessigkeit-ueberblick-ueber-allgemeine-sachurteilsvoraussetzungen
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
