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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-zivilgerichtliches-urteil-313-abs-1-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Gesamtergebnis

Formuliert als Obersatz, der den Tenor begründet.

## II. ggf. Auslegung des Klageantrages

## III. Sonstige Vorfragen

Nur, wenn sich solche stellen, z. B. nach der Wirksamkeit eines vorangegangenen Prozessvergleichs/Parteiwechsels.

## IV. Zulässigkeit

## V. Begründetheit

## VI. Prozessuale Nebenentscheidungen

## VII. Begründung der Streitwertfestsetzung

Zu berechnen ist hier der Gebührenstreitwert nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/39.html" title="&sect; 39 GKG: Grundsatz">§§ 39 ff. GKG</a>.

## VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Grundsätzlich gefordert wird sie nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/232.html" title="&sect; 232 ZPO: Rechtsbehelfsbelehrung">§ 232 ZPO</a>. Eine Ausnahme greift bei Verfahren mit Anwaltszwang, in denen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen müssen.

## IX. „Unterschrift des Richters“

Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html" title="&sect; 315 ZPO: Unterschrift der Richter">§ 315 Abs. 1 ZPO</a> haben sämtliche an der Entscheidungsfindung beteiligten Richter das Urteil zu unterzeichnen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-zivilgerichtliches-urteil-313-abs-1-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
