Prüfschema · Zivilrecht

Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)

Wie werden die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils aufgebaut?

  1. I.
    Gesamtergebnis
  2. II.
    ggf. Auslegung des Klageantrages
  3. III.
    Sonstige Vorfragen
  4. IV.
    Zulässigkeit
  5. V.
    Begründetheit
  6. VI.
    Prozessuale Nebenentscheidungen
  7. VII.
    Begründung der Streitwertfestsetzung
  8. VIII.
    Rechtsbehelfsbelehrung
    Grundsätzlich gefordert wird sie nach § 232 ZPO. Eine Ausnahme greift bei Verfahren mit Anwaltszwang, in denen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen müssen.
  9. IX.
    „Unterschrift des Richters“
    Nach § 315 Abs. 1 ZPO haben sämtliche an der Entscheidungsfindung beteiligten Richter das Urteil zu unterzeichnen.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.