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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe - übereinstimmende Teilerledigungserklärung (§ 91a ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-uebereinstimmende-teilerledigungserklaerung-91a-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe - übereinstimmende Teilerledigungserklärung (§ 91a ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit der Leistungsklage

## II. Begründetheit der Leistungsklage

<massstab>Wie üblich erfolgt die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der Leistungsklage. Auf den übereinstimmend für erledigt erklärten Teil des Leistungsantrags ist hier nicht einzugehen, da insoweit die Rechtshängigkeit entfallen ist. Lediglich im Einleitungssatz zur Begründetheit der Leistungsklage ist knapp festzuhalten, dass nur noch über einen Teil des Streitgegenstands zu entscheiden ist.</massstab><formulierungsbeispiel>Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in Höhe von €8.000 übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war nur noch über die zuletzt gestellten Anträge zu entscheiden. In dem insoweit noch rechtshängigen Umfang ist die Klage….</formulierungsbeispiel>

## III. Kostenentscheidung

### 1. Kostenentscheidung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html" title="&sect; 91 ZPO: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht">§ 91 ZPO</a> hinsichtlich des - weiterhin streitigen - Klageantrags

<massstab>Wie gewohnt richtet sich hier die Kostenentscheidung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html" title="&sect; 91 ZPO: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht">§§ 91</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/92.html" title="&sect; 92 ZPO: Kosten bei teilweisem Obsiegen">92 ZPO</a>. Maßstab ist das Obsiegen bzw. Unterliegen der jeweiligen Partei; einer gesonderten Begründung bedarf es nicht.</massstab><formulierungsbeispiel>„Die Kostenentscheidung folgt aus §§ …".</formulierungsbeispiel>

### 2. Kostenentscheidung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html" title="&sect; 91a ZPO: Kosten bei Erledigung der Hauptsache">§ 91a ZPO</a> hinsichtlich des für übereinstimmend erledigt erklärten Teils

<formulierungsbeispiel>„Soweit die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in Höhe von …€ für erledigt erklärt haben, sind der Klägerin/Beklagten die Kosten des Rechtsstreits nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html" title="&sect; 91a ZPO: Kosten bei Erledigung der Hauptsache">§ 91a Abs.1 ZPO</a> aufzuerlegen. Dies entspricht der Billigkeit unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes. Denn …“</formulierungsbeispiel>

### 3. Bildung einer einheitlichen Kostenquote

## IV. Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§§ 708 ff. ZPO</a>)

<vertiefung>Eine vereinzelt vertretene Ansicht hält für den zurückgenommenen Teil eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit für entbehrlich. Die h.M. entscheidet hingegen — wie sonst beim Urteil — regulär nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/708.html" title="&sect; 708 ZPO: Vorl&auml;ufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung">§§ 708 ff. ZPO</a> über die vorläufige Vollstreckbarkeit.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-uebereinstimmende-teilerledigungserklaerung-91a-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
