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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage – Klage unbegründet "
canonical: "https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-unbedingte-widerklage-klage-unbegruendet"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage – Klage unbegründet

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Gesamtergebnis zu Klage, Hilfswiderklage und unbedingter Widerklage

<klausurhinweis>Die Hilfsaufrechnung war nicht nötig, da die Klage ohnehin unbegründet war. Dadurch tritt die Bedingung ein, unter der die Hilfswiderklage erhoben wurde. Denn es ergeht keine Entscheidung über die Gegenforderung im Rahmen der Aufrechnung. Zu prüfen sind also die Klage, die Hilfswiderklage und die unbedingt erhobene Widerklage, die alle zusammen in einem entsprechenden Obersatz aufzuführen sind.</klausurhinweis>

## II. Zulässigkeit der Klage

## III. Unbegründetheit der Klage

## IV. Zulässigkeit der Hilfswiderklage und der unbedingten Widerklage

<klausurhinweis>Da die Hilfswiderklage und die unbedingte Widerklage jeweils Teile desselben Gegenanspruchs verfolgen, können sie zusammen geprüft werden.</klausurhinweis>

### 1. Allgemeine Prozessvoraussetzungen

<klausurhinweis>Hier sind insbesondere der <b>Bedingungseintritt</b> und die <b>generelle Zulässigkeit einer bedingten Widerklage</b> zu thematisieren (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/253.html" title="&sect; 253 ZPO: Klageschrift">§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO</a>, innerprozessuale Bedingung). Ferner sollte angesprochen werden, dass die zuvor erklärte Hilfsaufrechnung <b>keine der Widerklage entgegenstehende Rechtshängigkeit</b> begründet (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/261.html" title="&sect; 261 ZPO: Rechtsh&auml;ngigkeit">§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO</a>). Denn durch die Aufrechnung wird ein Anspruch nicht rechtshängig.</klausurhinweis>

### 2. Besondere Prozessvoraussetzungen

<klausurhinweis>Hier sind die besonderen Prozessvoraussetzungen der Widerklage zu thematisieren. Eine Besonderheit ergibt sich vorliegend daraus, dass die für die Widerklagen erforderliche <b>Konnexität bereits aus der gleichzeitig vom Beklagten erklärten Hilfsaufrechnung</b> folgt (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/33.html" title="&sect; 33 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der Widerklage">§ 33 Abs. 1 Alt. 2 ZPO</a>).</klausurhinweis>

## V. Begründetheit der unbedingten Widerklage und der Hilfswiderklage

## VI. Prozessuale Nebenentscheidungen

<klausurhinweis>Tritt die Bedingung der Hilfswiderklagenerhebung ein und ergeht eine Entscheidung über die damit verfolgte Gegenforderung, erhöht sich der Gebührenstreitwert nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG</a> um den Wert der Gegenforderung — im Rahmen der prozessualen Nebenentscheidungen ist diese Norm zu zitieren, also <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG</a>. Eine zusätzlich unbedingt erklärte Widerklage erhöht den Gebührenstreitwert weiter nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG</a>, sodass auch diese Vorschrift heranzuziehen ist.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-unbedingte-widerklage-klage-unbegruendet
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
