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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung + unbedingte Widerklage)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-unbedingte-widerklage-klage-begruendet-klage-aufrechnung-unbedingte-widerklage"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung + unbedingte Widerklage)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Gesamtergebnis zur Klage und zur unbedingten Widerklage

<klausurhinweis>Da die Hilfsaufrechnung greift, kommt die Hilfswiderklage nicht mehr zum Tragen. Mangels Bedingungseintritt ist die Hilfswiderklage in den Entscheidungsgründen also nicht zu erwähnen. Etwas anderes gilt jedoch für die unbedingt erhobene Widerklage. Diese muss stets abgehandelt werden.</klausurhinweis>

## II. Zulässigkeit der Klage

<klausurhinweis>Genauso wie eine Primäraufrechnung, wirkt sich auch eine Eventualaufrechnung nicht auf den Zuständigkeitsstreitwert aus. Hinsichtlich der Widerklage gilt dagegen wie üblich, dass der höhere der beiden Streitwerte maßgeblich ist (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/5.html" title="&sect; 5 ZPO: Mehrere Anspr&uuml;che">§ 5 HS 2 ZPO</a>).</klausurhinweis>

## III. Unbegründetheit der Klage

### 1. Ursprüngliche Begründetheit der Klage

### 2. Prozessaufrechnung

<klausurhinweis>Hier sind zunaechst der Bedingungseintritt und die generelle Zulaessigkeit einer bedingten Aufrechnung zu thematisieren (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/388.html" title="&sect; 388 BGB">§ 388 S. 2 BGB</a> steht nicht entgegen).</klausurhinweis>

## IV. Zulässigkeit der unbedingten Widerklage

### 1. Allgemeine Prozessvoraussetzungen

### 2. Besondere Prozessvoraussetzungen

<klausurhinweis>Hier sind die besonderen Prozessvoraussetzungen der Widerklage zu thematisieren. Eine Besonderheit ergibt sich vorliegend daraus, dass die für eine Widerklage erforderliche <b>Konnexität bereits aus der gleichzeitig vom Beklagten erklärten Hilfsaufrechnung</b> folgt (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/33.html" title="&sect; 33 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der Widerklage">§ 33 Abs. 1 Alt. 2 ZPO</a>).</klausurhinweis>

## V. Begründetheit der unbedingten Widerklage

<klausurhinweis>Da die Hilfsaufrechnung und die unbedingte Widerklage sich jeweils auf denselben Gegenanspruchs beziehen, kann im Rahmen der Begründetheit der unbedingten Widerklage auf die Ausführungen zur Hilfsaufrechnung verwiesen werden.</klausurhinweis>

## VI. prozessuale Nebenentscheidungen

<klausurhinweis>Wenn bei einer Hilfsaufrechnung die Gegenforderung vom Kläger bestritten wurde und eine Entscheidung darüber ergeht, <b>erhöht sich dadurch nach <b><a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 3 GKG</a></b> der Gebührenstreitwert</b> um den Wert der Gegenforderung. Dann muss im Rahmen der prozessualen Nebenentscheidungen <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 3 GKG</a> zitiert werden. Eine unbedingt erklärte Widerklage erhöht zusätzlich den Gebührenstreitwert nach <b><a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG</a></b>, sodass auch diese Norm zu zitieren ist.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-unbedingte-widerklage-klage-begruendet-klage-aufrechnung-unbedingte-widerklage
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
