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title: "Prüfschema: Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage – Entscheidungsgründe – Klage unbegründet (Klage + Widerklage)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-entscheidungsgruende-klage-unbegruendet-klage-widerklage"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage – Entscheidungsgründe – Klage unbegründet (Klage + Widerklage)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Gesamtergebnis zur Klage und Hilfswiderklage

<klausurhinweis>Da die Hilfsaufrechnung zur Abweisung der Klage nicht erforderlich war, tritt die Bedingung ein, unter welcher die Widerklage erhoben wurde — über die Gegenforderung im Rahmen der Aufrechnung ergeht keine Entscheidung. Zu prüfen sind folglich Klage und Hilfswiderklage; das Ergebnis beider Klagen ist voranzustellen.</klausurhinweis>

## II. Zulässigkeit der Klage

<klausurhinweis><b>Sachliche Zuständigkeit</b>: Der Zuständigkeitsstreitwert richtet sich nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/5.html" title="&sect; 5 ZPO: Mehrere Anspr&uuml;che">§ 5 HS 2 ZPO</a> — und zwar unabhängig davon, ob die Bedingung der Hilfswiderklagenerhebung eintritt. Bereits ab der bedingten Erhebung gilt also der höhere der beiden Einzelstreitwerte aus Klage und Widerklage als maßgeblicher Zuständigkeitsstreitwert.</klausurhinweis>

## III. Unbegründetheit der Klage

## IV. Zulässigkeit der Hilfswiderklage

### 1. Allgemeine Prozessvoraussetzungen

<klausurhinweis>Anzusprechen sind hier insbesondere der <b>Bedingungseintritt</b> und die <b>generelle Zulässigkeit einer bedingten Widerklage</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/253.html" title="&sect; 253 ZPO: Klageschrift">§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO</a>, innerprozessuale Bedingung). Erörterungsbedürftig ist daneben, dass die zuvor erklärte Hilfsaufrechnung <b>keine der Widerklage entgegenstehende Rechtshängigkeit</b> auslöst (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/261.html" title="&sect; 261 ZPO: Rechtsh&auml;ngigkeit">§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO</a>) — durch die Aufrechnung wird ein Anspruch nämlich gerade nicht rechtshängig.</klausurhinweis>

### 2. Besondere Prozessvoraussetzungen

<klausurhinweis>Auf die besonderen Prozessvoraussetzungen der Widerklage ist hier einzugehen. Eine Besonderheit folgt vorliegend daraus, dass die für eine Widerklage erforderliche <b>Konnexität bereits aus der gleichzeitig vom Beklagten erklärten Hilfsaufrechnung</b> resultiert (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/33.html" title="&sect; 33 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der Widerklage">§ 33 Abs. 1 Alt. 2 ZPO</a>).</klausurhinweis>

## V. Begründetheit der Hilfswiderklage

## VI. Prozessuale Nebenentscheidungen

<massstab>Tritt die Bedingung der Hilfswiderklagenerhebung ein und ergeht eine Entscheidung über die damit verfolgte Gegenforderung, erhöht sich nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG</a> der <b>Gebührenstreitwert um den Wert der Gegenforderung</b>.</massstab><klausurhinweis>Im Rahmen der prozessualen Nebenentscheidungen ist <a href="https://dejure.org/gesetze/GKG/45.html" title="&sect; 45 GKG: Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung">§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG</a> entsprechend zu zitieren.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/entscheidungsgruende-hilfsaufrechnung-hilfswiderklage-entscheidungsgruende-klage-unbegruendet-klage-widerklage
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
