Entscheidungsgründe bei Widerklage
Wie prüfst du die Widerklage in den Entscheidungsgründen eines Urteils?
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I.
Obersatz: Ergebnis von Klage und WiderklageFormulierungsbeispielZulässig und … ist die Klage. Auch die Widerklage ist zulässig und ….
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II.
Zulässigkeit der KlageMaßstabKlage und Widerklage stellen jeweils eigenständige Klagen dar; sie sind dementsprechend in den Entscheidungsgründen eines Urteils getrennt, voneinander darzulegen. Zunächst ist also die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage abzuhandeln und erst anschließend die Zulässigkeit und Begründetheit der Widerklage.VertiefungLediglich ausnahmsweise ist die Widerklage bereits in der Zulässigkeit der Klage anzusprechen — nämlich dann, wenn sie sich auf diese auswirkt. Denkbar ist etwa ein Einfluss auf die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts oder das Feststellungsinteresse des Klägers.
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III.
Begründetheit der Klage
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IV.
Zulässigkeit der Widerklage
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1.
Allgemeine Prozessvoraussetzungen der Widerklage
Wie bei jeder anderen Klage sind im Rahmen der Zulässigkeit die allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu erörtern.
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2.
Besondere Prozessvoraussetzungen der Widerklage
Bei der Zulässigkeit der Widerklage sind über die allgemeinen hinaus auch die besonderen Prozessvoraussetzungen darzulegen — Rechtshängigkeit der Hauptforderung, dieselbe Prozessart, Gerichts- und Parteiidentität, kein bloßes Verneinen, Konnexität sowie das Fehlen eines Ausschlusses.
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V.
Begründetheit der Widerklage
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VI.
Prozessuale Nebenentscheidungen von Klage und Widerklage