Entscheidungsgründe bei Parteiwechsel
Wie sind die Entscheidungsgründe im Falle eines Parteiwechsels auf Kläger- oder Beklagtenseite aufzubauen?
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I.
Zulässigkeit
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1.
Ausscheiden der alten Partei bzw. Zulässigkeit der Klagerücknahme (§ 269 Abs. 1 ZPO)
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2.
Zulässigkeit der Klage von oder gegen alte Partei (sofern nicht wirksam ausgeschieden)
Liegen die Voraussetzungen für ein Ausscheiden der bisherigen Partei nicht vor, ist die Klage hinsichtlich Zulässigkeit und Begründetheit weiterhin im Verhältnis von oder gegen die alte Partei zu prüfen.
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3.
Zulässigkeit der Klage von oder gegen neue Partei
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a)
insbs. ordnungsgemäße Klageerhebung (§ 261 Abs. 2 ZPO)
- b)
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II.
Klagehäufungen (sofern alte Partei nicht ausgeschieden)
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III.
Begründetheit
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1.
Begründetheit der Klage von oder gegen alte Partei (sofern nicht wirksam ausgeschieden)
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2.
Begründetheit der Klage von oder gegen neue Partei
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IV.
Prozessuale Nebenentscheidungen