Prüfschema · Zivilrecht

Entschädigungsanspruch AGG (§ 15 Abs. 2 AGG)

§ 15 Abs. 2 AGG
Wie prüfst Du den Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG?
  1. I.
    Anwendbarkeit des AGG
  2. 1.
    Sachlicher Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 1 AGG)
  3. 2.
    Kein Vorrang anderer Gesetze (§ 2 Abs. 2-4 AGG)
  4. 3.
    Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 7-18 AGG (§ 6 AGG)
  5. II.
    Verstoß gegen Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG)
  6. 1.
    Benachteiligungsgründe (§§ 1, 4 AGG)
  7. 2.
    Benachteiligungsformen (§ 3 AGG)
    Sämtliche in § 3 AGG aufgeführten Benachteiligungsformen vermögen einen Entschädigungsanspruch zu begründen. Differenziert wird vor allem nach den Rechtfertigungsanforderungen.
  8. 3.
    Keine Rechtfertigung (§ 3 Abs. 2 Hs. 2 AGG, §§ 8-10 AGG)
  9. III.
    Rechtzeitige schriftliche Geltendmachung (§ 15 Abs. 4 AGG)
  10. IV.
    Rechtsfolge: Entschädigung (§ 15 Abs. 2 AGG)
    Mit dem Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG wird der Ersatz von Nichtvermögensschäden erfasst. Solche Schäden treten typischerweise auf bei einer ungerechtfertigten Benachteiligung aus den in § 1 AGG genannten Gründen. Geschützt wird im Kern das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch entsprechenden Ausgleich. Eine Obergrenze von drei Monatsgehältern setzt § 15 Abs. 2 S. 2 AGG.

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.