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title: "Prüfschema: Einziehungsklage - Begründetheit (vor § 835 ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/einziehungsklage-begruendetheit-vor-835-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Einziehungsklage - Begründetheit (vor § 835 ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit der Einziehungsklage (Drittschuldnerklage)

## II. Begründetheit der Einziehungsklage (Drittschuldnerklage)

Die Klage ist begründet, wenn 
<br><b>(1)</b> der <b>Kläger zur Einziehung der Forderung gegen den Beklagten gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/835.html" title="&sect; 835 ZPO: &Uuml;berweisung einer Geldforderung">§§ 835</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/836.html" title="&sect; 836 ZPO: Wirkung der &Uuml;berweisung">836 Abs. 1 ZPO</a> berechtigt</b> ist, 
<br><b>(2)</b> die eingezogene <b>Forderung besteht</b> und 
<br><b>(3)</b> dem Beklagten <b>keine Einwendungen</b> gegen seine Inanspruchnahme zustehen.

### 1. Einziehungsberechtigung des Klägers, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/835.html" title="&sect; 835 ZPO: &Uuml;berweisung einer Geldforderung">§§ 835</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/836.html" title="&sect; 836 ZPO: Wirkung der &Uuml;berweisung">836</a> I ZPO

Die <b>Einziehungsberechtigung</b> erlangt der Kläger <b>durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)</b>. An der materiellen Einziehungsberechtigung fehlt es, wenn der PfÜB unwirksam (nichtig) ist. Der <b>PfÜB ist unwirksam, wenn ein besonders schwerer Verfahrensfehler vorliegt</b> (z.B. bei mangelnder Bestimmtheit des PfÜB, fehlerhafter Zustellung des PfÜB an den Drittschuldner…).

### 2. Bestehen der Forderung

Solange der Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung abgegeben hat (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/840.html" title="&sect; 840 ZPO: Erkl&auml;rungspflicht des Drittschuldners">§ 840 ZPO</a>), ist der Kläger für das Bestehen der Forderung Schuldner-Drittschuldner beweispflichtig.

### 3. Keine Einwendungen i.S.v. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/404.html" title="&sect; 404 BGB: Einwendungen des Schuldners">§§ 404ff. BGB</a> analog

Für den Drittschuldner wirkt die Einziehung wie eine Abtretung. Der <b>Drittschuldner kann deshalb analog <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/404.html" title="&sect; 404 BGB: Einwendungen des Schuldners">§§ 404ff. BGB</a> sämtliche Einwendungen</b> geltend machen, <b>die sich auf den Anspruch des Schuldners</b> und generell auf das <b>Verhältnis zu ihm beziehen</b>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/einziehungsklage-begruendetheit-vor-835-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
