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title: "Prüfschema: Einstweilige Verfügung (§§ 935ff. ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/einstweilige-verfuegung-935ff-zpo"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Einstweilige Verfügung (§§ 935ff. ZPO)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Zulässigkeit

Nach den allgemeinen Regeln richtet sich die Zulässigkeitsprüfung. Besonderheiten bestehen jedoch im Rahmen der Zuständigkeit (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/937.html" title="&sect; 937 ZPO: Zust&auml;ndiges Gericht">§§ 937</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/942.html" title="&sect; 942 ZPO: Zust&auml;ndigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache">942 ZPO</a>) sowie hinsichtlich der Bestimmtheit des Antrags (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/938.html" title="&sect; 938 ZPO: Inhalt der einstweiligen Verf&uuml;gung">§ 938 Abs. 1 ZPO</a>).

## II. Begründetheit

Je nach statthafter einstweiliger Verfügung variiert die Begründetheitsprüfung. Differenziert wird im Einzelnen zwischen:
<br>(1) Sicherungsverfügung, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html" title="&sect; 935 ZPO: Einstweilige Verf&uuml;gung bez&uuml;glich Streitgegenstand">§ 935 ZPO</a>;
<br>(2) Regelungsverfügung <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/940.html" title="&sect; 940 ZPO: Einstweilige Verf&uuml;gung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes">§ 940 ZPO</a> und
<br>(3) Leistungsverfügung.
<br>Stets zu prüfen ist bei jeder Variante allerdings, dass es zu <b>keiner Vorwegnahme der Hauptsache kommt</b>.

### 1. Verfügungsanspruch

(1) Im Rahmen der <b>Sicherungsverfügung</b> stellt <b>jeder nicht auf Geldzahlung gerichtete materiell-rechtliche Anspruch</b> einen Verfügungsanspruch dar (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html" title="&sect; 935 ZPO: Einstweilige Verf&uuml;gung bez&uuml;glich Streitgegenstand">§ 935 ZPO</a>).
<br>(2) Im Rahmen des <b><a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/940.html" title="&sect; 940 ZPO: Einstweilige Verf&uuml;gung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes">§ 940 ZPO</a></b> bildet ein <b>streitiges Rechtsverhältnis</b> zwischen den Parteien den Verfügungsanspruch.
<br>(3) Auch bei der <b>Leistungsverfügung</b> geht es um <b>Ansprüche, die nicht auf Geldzahlung gerichtet sind</b>.

### 2. Verfügungsgrund

(1) Verfügungsgrund i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html" title="&sect; 935 ZPO: Einstweilige Verf&uuml;gung bez&uuml;glich Streitgegenstand">§ 935 ZPO</a> ist jede drohende Veränderung, die geeignet wäre, die Durchsetzung des Anspruchs zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren (<b>Eilbedürftigkeit</b>).
<br>(2) Bei der <b>Regelungsverfügung</b> bildet den Verfügungsgrund das Bedürfnis nach einer Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen (<b>Eilbedürftigkeit</b>).
<br>(3) Demgegenüber lässt die Rechtsprechung bei der <b>Leistungsverfügung</b> <b>ausnahmsweise eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel zu, Ansprüche des Gläubigers durchzusetzen</b>, sofern diesem andernfalls ein unverhältnismäßig großer, irreparabler oder gar existenzgefährdender Nachteil droht.

### 3. Keine Vorwegnahme der Hauptsache

Eine solche ist anzunehmen, sobald bereits durch die einstweilige Verfügung eine Befriedigung der Ansprüche des Antragstellers eintritt. Gelöst wird dies regelmäßig über die Inanspruchnahme eines Sequesters.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/einstweilige-verfuegung-935ff-zpo
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
