Prüfschema · Zivilrecht

Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB)

Wie prüfst Du die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB)?
  1. I.
    Gegenseitiger Vertrag
  2. II.
    Leistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis
  3. III.
    Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung
  4. IV.
    Eigene Vertragstreue des Schuldners
  5. V.
    Kein Ausschluss der Einrede

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.