---
title: "Prüfschema: Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/eigentumsherausgabeanspruch-985-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
---

# Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Eigentum des Anspruchsstellers

<b>Eigentümer ist,</b> wem das Recht zukommt, nach Belieben mit einer Sache zu verfahren und Dritte von der Einwirkung auszuschließen, soweit dem nicht Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/903.html" title="&sect; 903 BGB: Befugnisse des Eigent&uuml;mers">§ 903 S. 1 BGB</a>).

## II. Besitz des Anspruchsgegners

Sowohl gegen den mittelbaren (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/868.html" title="&sect; 868 BGB: Mittelbarer Besitz">§ 868 BGB</a>) als auch gegen den unmittelbaren (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/854.html" title="&sect; 854 BGB: Erwerb des Besitzes">§ 854 Abs. 1 BGB</a>) Besitzer kann sich der Herausgabeanspruch aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/985.html" title="&sect; 985 BGB: Herausgabeanspruch">§ 985 BGB</a> richten.

## III. Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/986.html" title="&sect; 986 BGB: Einwendungen des Besitzers">§ 986 BGB</a>)

Zu unterscheiden sind absolute und relative Besitzrechte. Ein <b>absolutes Besitzrecht</b> ist anzunehmen, wenn dem Anspruchsgegner ein dingliches Recht an der Sache zusteht (etwa Nießbrauch oder Pfandrecht). Demgegenüber ergeben sich <b>relative Besitzrechte</b> aus obligatorischen Rechtsverhältnissen — beispielsweise aus Miete oder Leihe.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/eigentumsherausgabeanspruch-985-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
