Prüfschema · Zivilrecht

Ehevertrag – Schema der Inhaltskontrolle

Wie könnte man die richterliche Inhaltskontrolle eines Ehevertrags prüfen?

  1. I.
    Wirksamkeitskontrolle (§ 138 Abs. 1 BGB)
  2. 1.
    Objektiv unzumutbare Benachteiligung eines Vertragspartners im Zeitpunkt des Zustandekommens.
  3. 2.
    Der den Vertrag fordernde Teil nutzt subjektiv eine Unterlegenheitssituation aus.
  4. 3.
    Rechtsfolge: Unwirksamkeit
  5. II.
    Ausübungskontrolle (§ 242 BGB)

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.