Ehegattenerbrecht
Wenn neben den Verwandten auch ein Ehegatte zu den gesetzlichen Erben berufen ist, sind bei der Ermittlung der Erbquoten einige Besonderheiten zu beachten. Wie prüfst Du das Ehegattenerbrecht?
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I.
Feststellung der Verwandten, die neben dem Ehegatten zu den gesetzlichen Erben berufen sind.
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II.
Ermittlung der Erbquote des Ehegatten nach § 1931 BGB.
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III.
Ermittlung der erbrechtlichen Auswirkungen des Güterstands auf die Erbquote des Ehegatten.
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IV.
Aufteilung des verbleibenden Nachlasses nach den Regeln des Verwandtenerbrechts auf die übrigen Erben.