Prüfschema · Zivilrecht

Ehegattenerbrecht

§ 1931 BGB

Wenn neben den Verwandten auch ein Ehegatte zu den gesetzlichen Erben berufen ist, sind bei der Ermittlung der Erbquoten einige Besonderheiten zu beachten. Wie prüfst Du das Ehegattenerbrecht?

  1. I.
    Feststellung der Verwandten, die neben dem Ehegatten zu den gesetzlichen Erben berufen sind.
    In verschiedene Ordnungen teilt das Parentelsystem die Verwandten des Erblassers ein, vgl. § 1924 ff. BGB. Solange ein Verwandter der vorgehenden Ordnung vorhanden ist, ist nach § 1930 BGB ein Verwandter nicht zur Erbfolge berufen.
  2. II.
    Ermittlung der Erbquote des Ehegatten nach § 1931 BGB.

    Neben Verwandten der ersten Ordnung erbt der Ehegatte zu ¼ als gesetzlicher Erbe, neben Verwandten der zweiten Ordnung zu ½. Auch neben Verwandten der dritten Ordnung beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten ½. Sind nur Verwandte der vierten oder einer entfernteren Ordnung vorhanden, erbt der Ehegatte allein.

  3. III.
    Ermittlung der erbrechtlichen Auswirkungen des Güterstands auf die Erbquote des Ehegatten.
    Im Falle der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ¼, § 1371 Abs. 1 BGB. Bei der Gütertrennung erben – wenn neben dem Ehegatten ein oder zwei Kinder vorhanden sind – alle zu gleichen Teilen, § 1931 Abs. 4 BGB. Bei der Gütergemeinschaft fällt der Anteil des Erblassers am Gesamtgut in seinen Nachlass; für Sondergut und Vorbehaltsgut des Erblassers bestehen keine Besonderheiten, § 1482 BGB.
  4. IV.
    Aufteilung des verbleibenden Nachlasses nach den Regeln des Verwandtenerbrechts auf die übrigen Erben.
    Bei der Erbfolge nach Stämmen bildet jedes Kind des Erblassers gemeinsam mit seinen Abkömmlingen einen eigenen Stamm. Zu gleichen Teilen erben dabei die Stämme. Bei der Erbfolge nach Linien wird zwischen einer mütterlichen und einer väterlichen Linie unterschieden. Zu gleichen Teilen erben hier beide Linien.

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.