Prüfschema · Zivilrecht

Ehegattenerbrecht

Wenn neben den Verwandten auch ein Ehegatte zu den gesetzlichen Erben berufen ist, sind bei der Ermittlung der Erbquoten einige Besonderheiten zu beachten. Wie prüfst Du das Ehegattenerbrecht?

  1. I.
    Feststellung der Verwandten, die neben dem Ehegatten zu den gesetzlichen Erben berufen sind.
  2. II.
    Ermittlung der Erbquote des Ehegatten nach § 1931 BGB.
  3. III.
    Ermittlung der erbrechtlichen Auswirkungen des Güterstands auf die Erbquote des Ehegatten.
  4. IV.
    Aufteilung des verbleibenden Nachlasses nach den Regeln des Verwandtenerbrechts auf die übrigen Erben.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.