Prüfschema · Zivilrecht

Echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB

§ 328 BGB
Wie prüfen Sie den echten Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)?
  1. 1.
    Wirksamer Vertrag im Deckungsverhältnis zwischen Versprechendem und Versprechensempfänger
  2. 2.
    Vereinbarung der Leistung an einen Dritten (Leistungsempfänger)
  3. 3.
    Eigener Leistungsanspruch des Dritten

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.