Prüfschema · Zivilrecht

EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)

§ 989 BGB § 985 BGB
Wie prüfst Du den Anspruch auf Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
    Vom Bestehen einer Vindikationslage ist auszugehen, wenn dem Eigentümer ein Vindikationsanspruch zusteht (§ 985 BGB).
  2. II.
    Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
  3. III.
    Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
    Mit der gerichtlichen Klage des Eigentümers auf Herausgabe der Sache (§ 985 BGB) gegen den Besitzer setzt die Rechtshängigkeit ein. Erforderlich ist hierfür nach §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO die Zustellung der Klage an den Beklagten.
  4. IV.
    Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
  5. V.
    Schaden des Eigentümers

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.