Prüfschema · Zivilrecht

EBV - Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)

Wie prüfst Du den Anspruch auf Schadensersatz nach Rechtshängigkeit (§ 989 BGB)?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
    Vom Bestehen einer Vindikationslage ist auszugehen, wenn dem Eigentümer ein Vindikationsanspruch zusteht (§ 985 BGB).
  2. II.
    Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
  3. III.
    Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
  4. IV.
    Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
  5. V.
    Schaden des Eigentümers

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.