Prüfschema · Zivilrecht

EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
    Von einer Vindikationslage spricht man, sobald dem Eigentümer ein Vindikationsanspruch zusteht (§ 985 BGB).
  2. II.
    Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
  3. III.
    Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht
  4. IV.
    Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
  5. V.
    Schaden des Eigentümers

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.