Prüfschema · Zivilrecht

Duldungsvollmacht (§ 167 BGB)

§ 167 BGB

Wie prüfst Du die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Duldungsvollmacht?

  1. I.
    Voraussetzungen
  2. 1.
    Keine gesetzliche oder vertragliche Vertretungsmacht
  3. 2.
    Rechtsschein der Bevollmächtigung (Vertreter tritt im Namen des Geschäftsherrn auf)
  4. 3.
    Zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins durch den Vertretenen (er kennt und duldet das Verhalten)
  5. 4.
    Geschäftsgegner nimmt eine Disposition (Vertragsschluss) vor im Vertrauen auf den Rechtsschein (Kausalität)
  6. 5.
    Geschäftsgegner vertraut auf den Rechtsschein der Bevollmächtigung (gutgläubig entspr. § 173 BGB)
  7. II.
    Rechtsfolge: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht
    (in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 171 Abs. 1, 2 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.