Duldungsvollmacht (§ 167 BGB)
Wie prüfst Du die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Duldungsvollmacht?
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I.
Voraussetzungen
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1.
Keine gesetzliche oder vertragliche Vertretungsmacht
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2.
Rechtsschein der Bevollmächtigung (Vertreter tritt im Namen des Geschäftsherrn auf)
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3.
Zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins durch den Vertretenen (er kennt und duldet das Verhalten)
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4.
Geschäftsgegner nimmt eine Disposition (Vertragsschluss) vor im Vertrauen auf den Rechtsschein (Kausalität)
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5.
Geschäftsgegner vertraut auf den Rechtsschein der Bevollmächtigung (gutgläubig entspr. § 173 BGB)
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II.
Rechtsfolge: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht(in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 171 Abs. 1, 2 BGB)