Prüfschema · Strafrecht

Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB)

§ 243 StGB
Wie prüfst Du einen Diebstahl im besonders schweren Fall (§§ 242, 243 StGB)?
  1. I.
    Prüfung des § 242 StGB
  2. II.
    Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 243 StGB)
  3. 1.
    Regelbeispiele § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-7 StGB
  4. 2.
    Vorsatz bezüglich des Regelbeispiels (§§ 15, 16 Abs. 1 S. 1 StGB analog)
  5. 3.
    Kein Ausschluss (§ 243 Abs. 2 StGB)
  6. 4.
    Entfallen der Indizwirkung bei gegebenem Regelbeispiel
  7. 5.
    Unbenannter besonders schwerer Fall (§ 243 Abs. 1 S. 1 StGB) bei nicht gegebenem Regelbeispiel und Vorsatz

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.