Prüfschema · Strafrecht

Diebstahl (§ 242 StGB)

§ 242 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen vollendeten Diebstahls (§ 242 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache
  4. b)
    Tathandlung: Wegnahme
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  6. a)
    Vorsatz
  7. b)
    Zueignungsabsicht
  8. 3.
    Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz
  9. II.
    Rechtswidrigkeit
  10. III.
    Schuld
  11. IV.
    Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 243 StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.