---
title: "Prüfschema: Das völkerrechtliche Gewaltverbot & Rechtfertigung von Eingriffen - Schema"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/das-voelkerrechtliche-gewaltverbot-rechtfertigung-von-eingriffen-schema"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
---

# Das völkerrechtliche Gewaltverbot & Rechtfertigung von Eingriffen - Schema

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Verstoß gegen das Gewaltverbot, Art. 2 Nr. 4 UN-Charta

### 1. „alle Mitglieder“

<fallback>Art. 2 Nr. 4 UN-Charta ist selbst nur für die 193 Mitgliedsstaaten der UN rechtsverbindlich. Jedoch <b>kodifiziert dieser Völkergewohnheitsrecht</b>, sodass das Gewaltverbot auch für Nichtmitglieder gilt (vgl. IGH, Military and Paramilitary Activities in and against Nicaragua (Merits), ICJ Rep. 1986, RdNr. 187 ff.). Zudem <b>zählt das Gewaltverbot zu den ius-cogens-Normen</b>.</fallback>

### 2. „in ihren internationalen Beziehungen“

<fallback>Das völkerrechtliche Gewaltverbot greift <b>nur für zwischenstaatliche und nicht für innerstaatliche Konflikte</b>. Beachte: umstrittene oder ganz abwesende Staatsgewalt wie etwa bei failed states lässt die passive Deliktsfähigkeit des betroffenen Staates unberührt, d.h. dieser genießt weiterhin den Schutz des Gewaltverbotes.</fallback>

### 3. „Androhung oder Anwendung von Gewalt“

<fallback>Vom Gewaltbegriff erfasst wird in erster Linie die <b>Anwendung militärischer und bewaffneter Gewalt. Sein Geltungsbereich ist umfassend.</b> Bei den Merkmalen „gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit irgendeines Staates“ handelt es sich nicht um eigene Tatbestandsmerkmale; sie begrenzen den Gewaltbegriff folglich nicht.</fallback>

## II. Rechtfertigung eines Verstoßes gegen das Gewaltverbot

### 1. Resolution des Sicherheitsrats nach Kapitel VII

<fallback>Das Vorliegen einer Resolution des Sicherheitsrates, die nach Art. 42, 39 UN-Charta zu militärischen Zwangsmaßnahmen ermächtigt, ist <b>vorrangig zu prüfen</b>. Denn (1) liegt das <b>Gewaltlegitimierungsmonopol beim Sicherheitsrat</b>, (2) greift das Selbstverteidigungsrecht der Staaten nach Art. 51 UN-Charta nur, bis der Sicherheitsrat selbst Maßnahmen trifft und (3) partizipieren Sicherheitsratsresolutionen am Vorrang des Art. 103 UN-Charta.</fallback>

### 2. Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta

<fallback>Die UN-Charta gesteht den Staaten im Falle eines gegenwärtigen, bewaffneten Angriffs ein Selbstverteidigungsrecht zu.</fallback>

#### a) Selbstverteidigungslage

#### b) Selbstverteidigungshandlung

### 3. ungeschriebene Rechtfertigungsgründe

<fallback>Zu den diskutierten ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen zählen die Intervention auf Einladung, die Evakuierung von eigenen Staatsangehörigen im Ausland und die humanitäre Intervention. Zumindest letztere beide sind äußerst umstritten und spiegeln kein Völkergewohnheitsrecht wider.</fallback>

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/das-voelkerrechtliche-gewaltverbot-rechtfertigung-von-eingriffen-schema
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
