Das völkerrechtliche Gewaltverbot & Rechtfertigung von Eingriffen - Schema
Welche Prüfreihenfolge bietet sich bei Art. 2 Nr. 4 UN-Charta an?
-
I.
Verstoß gegen das Gewaltverbot, Art. 2 Nr. 4 UN-Charta
-
1.
„alle Mitglieder“
-
2.
„in ihren internationalen Beziehungen“
-
3.
„Androhung oder Anwendung von Gewalt“
-
II.
Rechtfertigung eines Verstoßes gegen das Gewaltverbot
-
1.
Resolution des Sicherheitsrats nach Kapitel VII
-
2.
Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta
-
a)
Selbstverteidigungslage
-
b)
Selbstverteidigungshandlung
-
3.
ungeschriebene Rechtfertigungsgründe