Prüfschema · Zivilrecht

Condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB)

Prüfungsschema des Anspruchs aus condictio ob turpem vel iniustam causam (§ 817 S. 1 BGB):
  1. I.
    Etwas erlangt
  2. II.
    Durch Leistung
  3. III.
    Gesetzes- oder Sittenverstoß
  4. IV.
    Ausschlusstatbestand (§ 817 S. 2 BGB)
  5. V.
    Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.