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title: "Prüfschema: Computerbetrug (§ 263a StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/computerbetrug-263a-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Computerbetrug (§ 263a StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Objektiver Tatbestand

### 1. Tathandlung

#### a) Unrichtige Programmgestaltung

#### b) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten

#### c) Unbefugte Verwendung von Daten

#### d) Unbefugte Einwirkung auf den Ablauf

### 2. Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs (Zwischenerfolg)

=Erforderlich ist, dass durch die Tathandlung ein Datenverarbeitungsvorgang ausgelöst wird, dessen Ergebnis eine das Vermögen unmittelbar mindernde „Computerverfügung“ darstellt

### 3. Vermögensschaden

## II. Subjektiver Tatbestand

### 1. Vorsatz

### 2. Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern

## III. Rechtswidrigkeit

## IV. Schuld

## V. Besonders schwerer Fall, <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html" title="&sect; 263a StGB: Computerbetrug">§ 263a Abs. 2 StGB</a> iVm <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html" title="&sect; 263 StGB: Betrug">§ 263 Abs. 3, 4 StGB</a>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/computerbetrug-263a-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
