Prüfschema · Zivilrecht

Bürgenhaftung (§ 765 Abs. 1 BGB)

Wie prüfst Du den Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen aus der Bürgschaft (§ 765 Abs. 1 BGB)?
  1. I.
    Wirksamer Bürgschaftsvertrag
  2. II.
    Existenz der gesicherten Hauptforderung (§ 767 BGB) und Eintritt des Sicherungsfalls
  3. III.
    Keine Einreden
  4. 1.
    Im Verhältnis Bürge-Gläubiger
    Zu nennen ist beispielsweise die Einrede der Vorausklage (§§ 771, 773 BGB)
  5. 2.
    Im Verhältnis Hauptschuldner-Gläubiger
    In Betracht kommen hier § 768 BGB, die Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB) sowie die Aufrechenbarkeit (§ 770 Abs. 2 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.