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title: "Prüfschema: Beweiswürdigung"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/beweiswuerdigung"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Examen & Klausurtraining"
topic: "Zivilrechtsklausur"
norms: "§ 286 ZPO"
steps: "5"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Beweiswürdigung

**Norm:** § 286 ZPO · **Rechtsgebiet:** Examen & Klausurtraining › Zivilrechtsklausur

Aufbauschema im Gutachtenstil (5 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


## I. Ergiebigkeit des Beweises

> **Maßstab:** Die Ergiebigkeit des Beweises ist die erste Frage: Hat das Beweismittel überhaupt einen relevanten Informationsgehalt für den streitigen Sachverhalt? Unerhebliche oder irrelevante Beweismittel scheiden bei der weiteren Würdigung aus.

> **Subsumtion:** Ein Beweismittel ist ergiebig, wenn es prinzipiell geeignet ist, eine beweisbedürftige Tatsache zu stützen oder zu widerlegen. Fehlt die Ergiebigkeit, erübrigt sich die weitere Beweiswürdigung.

## II. Überzeugungskraft

> **Maßstab:** Die Überzeugungskraft beurteilt, wie stark das Beweismittel den Richter von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsache überzeugen kann. Hierunter fallen die Glaubhaftigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit des Aussagenden als Teilaspekte.

### 1. Glaubhaftigkeit der Aussage

Frage: Kann ich das glauben?

### 2. Glaubwürdigkeit des Aussagenden

Frage: Kann ich dem glauben?

### 3. Beweiswert, § 286 ZPO

> **Maßstab:** Bei der freien Beweiswürdigung ist jeder Umstand zu berücksichtigen, der Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit einer Aussage oder die Zuverlässigkeit eines Beweismittels zulässt – dazu zählen etwa persönliche Nähebeziehungen wie Freundschaft, Verwandtschaft oder ein Abhängigkeitsverhältnis zu einer Partei.

> **Subsumtion:** Wer über eine berufliche oder familiäre Bindung zu einer Partei verfügt, kann bewusst oder unbewusst zu deren Gunsten aussagen; dieser mögliche Interessenkonflikt fließt als ein Gesichtspunkt neben vielen anderen in die Gesamtwürdigung ein, ersetzt sie aber nicht.

> **Klausurentipp:** Wichtig ist die Formulierung „einzubeziehen”: Eine solche Verbindung führt nicht automatisch zur Unglaubwürdigkeit, sondern ist lediglich ein Baustein der umfassenden Würdigung aller Beweisumstände.

## Verwandte Schemata

- [Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)](https://juralernen.de/schemata/allgemeine-zwangsvollstreckungsvoraussetzungen-vor-704-zpo)
- [Baumbach'sche Formel](https://juralernen.de/schemata/baumbachsche-formel)
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- [Einstweilige Verfügung (Prüfungsschema)](https://juralernen.de/schemata/einstweilige-verfuegung-pruefungsschema)
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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/beweiswuerdigung
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Beweiswürdigung“, juralernen.de, https://juralernen.de/schemata/beweiswuerdigung.
