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title: "Prüfschema: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (§ 477 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/beweislastumkehr-beim-verbrauchsgueterkauf-477-abs-1-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (§ 477 Abs. 1 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Verbrauchsgüterkauf (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/474.html" title="&sect; 474 BGB: Verbrauchsg&uuml;terkauf">§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB</a>)

Erforderlich ist der Abschluss eines Kaufvertrags über eine Ware zwischen einem Verbraucher (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html" title="&sect; 13 BGB: Verbraucher">§ 13 BGB</a>) und einem Unternehmer (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/14.html" title="&sect; 14 BGB: Unternehmer">§ 14 BGB</a>) (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/474.html" title="&sect; 474 BGB: Verbrauchsg&uuml;terkauf">§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB</a>).

## II. Mangelerscheinung innerhalb von einem Jahr (bei Tieren 6 Monate) nach Gefahrübergang

<massstab>Innerhalb der Jahres- bzw. Sechsmonatsfrist muss überhaupt ein vertragswidriger Zustand zutage treten.</massstab>
<gesetzesaenderung>Vor der Reform sah § 477 BGB a.F. einen einheitlichen Vermutungszeitraum von lediglich sechs Monaten vor.</gesetzesaenderung>

## III. Mangelerscheinung wäre bei Gefahrübergang Sachmangel gewesen

Hypothetisch hätte der nachträglich aufgetretene vertragswidrige Zustand bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" title="&sect; 434 BGB: Sachmangel">§§ 434ff. BGB</a> begründen müssen.

## IV. Kein Ausschluss nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/477.html" title="&sect; 477 BGB: Beweislastumkehr">§ 477 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB</a>

Ausgeschlossen ist die Vermutung, sobald sie mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar erscheint.

## V. Rechtsfolge: Widerlegbare Vermutung, dass (1) ein Mangel (2) schon bei Gefahrübergang vorlag

Da eine gesetzliche Vermutung gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/292.html" title="&sect; 292 ZPO: Gesetzliche Vermutungen">§ 292 ZPO</a> vorliegt, steht dem Verkäufer der Gegenbeweis offen — er muss insoweit darlegen und beweisen, dass im Zeitpunkt des Gefahrübergangs kein Sachmangel bestand.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/beweislastumkehr-beim-verbrauchsgueterkauf-477-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
